Aktueller Flyer
Alle Informationen dazu finden Sie in unserem aktuellen Flyer.
]]>Kinder und Jugendliche sind in ihrem Entwicklungsprozess Gefahren ausgesetzt, die für sie selbst und auch für Eltern nicht immer klar erkennbar sind. Anliegen des Jugendschutzes ist es, Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern, Lehrer und andere Multiplikatoren über diese Gefahren aufzuklären sowie Anregungen und Hinweise zu geben, wie solche Gefahren abgewehrt werden können.
Der pädagogisch-präventive Kinder- und Jugendschutz unterbreitet und vermittelt hauptsächlich Angebote für Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte. Diese umfassen neben Einzelberatungen und Bildungsangeboten außerhalb der Schule, auch die Organisation und Durchführung von mehrtägigen Projekten und die Zusammenarbeit mit freien Trägern und öffentlichen Einrichtungen.
Die Angebote des pädagogisch-präventiven Jugendschutzes
Die Angebote des pädagogisch-präventiven Jugendschutzes sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritik- und Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen.
Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich informieren und so Kinder und Jugendliche besser vor gefährdenden Einflüssen schützen.
Die Bestimmungen zum Jugendschutz sind keine Strafinstrumente gegen junge Menschen, sondern wenden sich zunächst an den Erwachsenen, um ihn anzuhalten, nachteilige Einflüsse auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu erkennen und zu verhindern.
Anlaufstelle Kinder- und Jugendbüro
Das Kinder- und Jugendbüro ist Anlaufstelle für Fragen im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und berät auf Anfrage Kinder, Jugendliche, Eltern, freie Träger und Multiplikatoren in Sachen Jugendschutz.
Darüber hinaus bieten wir allgemeine Serviceleistungen im Bereich des erzieherischen Jugendschutzes an.
Unter anderem geben wir qualifizierte und aktuelle Informationsmaterialien und Broschüren zu unterschiedlichen Jugendschutzbereichen im Kinder- und Jugendbüro aus.
Ebenso verleihen wir auch an Multiplikatoren Jugendschutzmaterialien (u.a. Rauschbrillen + Parcoursmaterialien).
Themen des Jugendschutzes
|
Arbeitsschwerpunkte im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes
|
Gesetzlicher Jugendschutz
Es wird zwischen dem pädagogisch-präventiven (vorbeugenden) und dem gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz unterschieden.
Zu den Maßnahmen des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes zählen zum Beispiel Jugendschutzkontrollen in Gaststätten, Videotheken und Spielhallen.
Weitere Maßnahmen sind:
|
Kontakt: Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz Martin Voskort
Kontakt: päd. Kinder- und Jugendschutz Kinder- und Jugendbüro ,Kai Fiebig
Weitere Links:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Jugendschutz aktiv
]]>Der Kinder- und Jugendförderplan für die Stadt Waltrop baut auf bereits vorhandene Strukturen und Einrichtungen auf. Sowohl der aktuelle Bestand an Angeboten und Ressourcen als auch die ermittelten Handlungsbedarfe für die Stadt Waltrop werden gleichermaßen dargestellt.
Der Waltroper Kinder- und Jugendförderplan stellt somit auch ein Förderinstrument der Jugendhilfe dar. Darüber hinaus versteht er sich aber auch als Planungs- und Steuerungsinstrument für die örtliche Kinder- und Jugendarbeit und stellt Ergebnisse des Beteiligungs- und Abstimmungsprozesses zwischen freien Trägern, Verwaltung und Politik dar.
Grundlegendes Ziel ist die Umsetzung der Planungs- und Gewährleistungsverpflichtung, die die Stadt Waltrop als öffentlicher Träger in enger Abstimmung mit den freien Trägern wahrzunehmen hat.
Konkret gefördert werden Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendkulturarbeit. Finanziert werden die Angebote von Stadt und Land. Das Geld fließt in den Betrieb städtischer Einrichtungen, städtische Angebote und Angebote der freien Träger.
Kinder- und Jugendförderplan (2021 bis 2026)
Kontakt: Kinder- und Jugendbüro ,Kai Fiebig
]]>
Die JugendleiterInnen-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit. Sie steht für qualitative Angebote in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Sie dient der Legitimation und als Nachweis der Fähigkeit, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten. Und sie fordert ein, engagierte MitarbeiterInnen ernst zu nehmen, ihr Engagement öffentlich zu würdigen und anschauliche und erlebbare Anerkennung zu ermöglichen.
Viele Freiwillige betätigen sich aktiv auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit. Ihrem Engagement Rechnung zu tragen ist uns ein Anliegen. Deshalb bieten wir in jedem Jahr Fortbildungen für ehrenamtliche Gruppenleiter in der Kinder- und Jugendarbeit an.
In mindestens 30 Unterrichtsstunden binnen zwei Wochenend-Blockseminaren lernen die Teilnehmer neben rechtlichen und allgemeinen Grundlagen der Jugendarbeit, des Jugendschutzes und der Aufsichtspflicht etwas über Teamarbeit, Gruppenmechanik und Gruppendynamik, sowie Strategien zur Konfliktlösung.
Die angehenden Gruppenleiter sollen außerdem in die Lage versetzt werden, Freizeiten, Projekte und Veranstaltungen zu planen. Erlebnispädagogische Spiele stehen ebenfalls auf dem Stundenplan.
Wer neben der erfolgreichen Teilnahme an der Schulung noch einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert (hat), bekommt die Lizenz für den Erwerb der Jugendleiter-Card „JuLeiCa“.
mehr Informationen unter https://www.juleica.de
Landesjugendring NRW e.V.
Sternstraße 9-11
40479 Düsseldorf
nordrhein-westfalen@juleica-antrag.de
02 11/49 76 66-15 oder -16
Kontakt: Kinder- und Jugendbüro , Kai Fiebig
]]>